Neumünster/Kiel (em) Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) verschieben die für April und Mai geplanten schriftlichen Azubi-Abschlussprüfungen in den Sommer 2020. Bis einschließlich Mai finden auch keine IHK-Weiterbildungsprüfungen statt.

Diese werden auf die Herbstprüfung ab September verschoben. Auf besonderen Wunsch ist es möglich, die Prüfungen zwischen Juni und August abzulegen. Darauf haben sich die zuständigen IHK-Gremien verständigt. Die schriftlichen IHK-Ausbildungsprüfungen werden nach jetzigem Stand in der Zeit vom 16. bis zum 19. Juni 2020 nachgeholt.

Der Prüfungszeitraum der praktischen Prüfungen beginnt wie geplant am 2. Mai 2020. Prüfungsteilnehmer, die im Frühjahr 2020 für die Abschlussprüfung Teil 1 angemeldet waren, können ihre Prüfung im Herbst 2020 nachholen. Informationen zu den Aus- und Weiterbildungsprüfungen finden Prüfungsteilnehmer aus Schleswig-Holstein auf www.Ihk-schleswig-Holstein.de oder im IHK-Ausbildungsportal.

Die IHK-Organisation begründet die Absage mit dem Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen sowie mit den Vorgaben in einzelnen Bundesländern. Insbesondere aufgrund dieser Vorschriften ist es faktisch unmöglich geworden, bundesweit einheitliche Prüfungen ordnungsgemäß abzuhalten. Auch alle IHK Sach- und Fachkundeprüfungen (Verkehrsprüfungen sowie Prüfungen aus dem Bereich des Gewerberechts) sowie Unterrichtungsverfahren bleiben ebenfalls mindestens bis zum 24. April 2020 ausgesetzt.

Auch hier werden die örtlichen IHKs schnellstmöglich darüber informieren, wann diese wieder stattfinden können. Bei dringenden Engpässen, die beispielsweise systemrelevante Unternehmen betreffen, kann es im Einzelfall im Rahmen der landesrechtlichen Möglichkeiten Ausnahmen geben. Die Entscheidung trifft die zuständige IHK in engem Austausch mit den Unternehmen vor Ort.

In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an Ihre IHK. Um Engpässe im Güterverkehr zu vermeiden, ist die Gültigkeit der Schulungsnachweise für Berufskraftfahrer und im Gefahrgutbereich verlängert worden.

So bleiben alle Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 endet, bis zum 30. November 2020 gültig. Auch die Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 endet, bleiben bis zum 30. November 2020 gültig.