Neumünster (em) Für viele, die sich während der Corona-bedingten Ausnahmeregelungen nicht persönlich arbeitslos melden konnten, steht noch die Vorlage der Ausweispapiere aus. Sie können sich jetzt den Weg zur Arbeitsagentur sparen: Die ausstehende notwendige Identifikationsprüfung ist nun online möglich.
Gesetzlich ist es eigentlich vorgeschrieben, dass man sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden muss, um Arbeitslosengeld beziehen zu können. In der Zeit der Pandemie kann dies auch telefonisch oder online geschehen. Die Identitätsprüfung muss dann allerdings in jedem Fall nachgeholt werden.
„In den vergangenen Wochen konnten wir viele Kundenanliegen sehr gut und zügig telefonisch klären“, so Thorben Sauck, stellvertretender Leiter der Agentur für Arbeit Neumünster. „Die telefonische Beratung und auch unsere eService-Angebote sichern unsere Erreichbarkeit auch in den schwierigen Zeiten der Kontaktbeschränkungen. Außerdem sparen sich die Kund*innen dadurch lange Anfahrtswege. Das ist für viele eine komfortable Lösung.“
An diese guten Erfahrungen knüpft die Bundesagentur für Arbeit nun mit der Online-Identifikationsprüfung an. Mit dem sogenannten „Selfie-Ident-Verfahren“ erfolgt die notwendige Identifikation über Handy oder Tablet - ohne ein persönliches Erscheinen der Kund*innen in den Agenturen.
Alle Kundinnen, die dieses Verfahren nutzen können, werden in diesen Tagen angeschrieben. „Das Schreiben enthält einen QR-Code, über den die Nutzerinnen an unser Partnerunternehmen weitergeleitet werden. Der Schutz der personenbezogenen Daten hat für uns dabei höchste Priorität. In Kooperation mit unserem Partnerunternehmen Nect GmbH garantieren wir eine sichere Verarbeitung der persönlichen Daten,“ erläutert Sauck und informiert: „Die Arbeitsagenturen Leipzig und München erprobten in den letzten Wochen die App im Rahmen einer Pilotierung. Die Kund*innen bewerten das Angebot dabei mit 4,6 von 5 Sternen überwiegend sehr gut (Stand 03.07.2020).“
Der Versand erfolgt automatisch. Betroffene müssen also erst aktiv werden, wenn sie angeschrieben wurden. Über den QR-Code auf dem Kundenanschreiben beziehungsweise durch Aufruf der im Schreiben benannten Internetseite erhalten sie weitere Informationen zum Verfahren.
Für die Online-Identifizierung brauchen die Kund*innen drei Dinge:
ein App-fähiges Gerät mit Kamera (Smartphone, Tablet),
eine stabile Internetverbindung und
ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit holographischem Merkmal.
Die Teilnahme ist freiwillig. Sollten sich betroffene Kund*innen dagegen entscheiden, erhalten sie zu einem späteren Zeitpunkt einen Brief, mit der Aufforderung, sich persönlich in der Agentur für Arbeit zu identifizieren.
Foto: Thorben Sauck, stellvertretender Leiter der Agentur für Arbeit Neumünster ©Agentur für Arbeit Neumünster