Neumünster (em) Jobs haben ein Verfallsdatum und das oft ohne jeden Grund: Trotz guter Lage am Arbeitsmarkt haben in Neumünster noch immer zu viele Menschen nur einen befristeten Job. Das kritisiert die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Die Gewerkschaft verweist dabei auf aktuelle Zahlen aus dem Mikrozensus.

Danach haben derzeit rund 103.000 Beschäftigte in Schleswig-Holstein einen befristeten Arbeitsvertrag. Das sind 8,6 Prozent aller Arbeitnehmer im Bundesland. „Es kann nicht sein, dass Unternehmer trotz der guten Lage am Arbeitsmarkt weiterhin so stark auf Befristungen setzen. Die Bundesregierung muss jetzt mit ihrem Versprechen Ernst machen und Zeitverträge per Gesetz eindämmen“, fordert Ralf Olschewski von der IG BAU Holstein.

Anders als bei einer Schwangerschaftsvertretung oder einer Probezeit gibt es nach Beobachtung der Gewerkschaft häufig keine zwingenden Gründe für eine Befristung. „Gerade Berufsanfänger werden gern mit einem Job auf Zeit abgespeist. Sie müssen sich von Stelle zu Stelle hangeln“, kritisiert Olschewski. Nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) waren im vergangenen Jahr bundesweit 38 Prozent aller Neueinstellungen befristet.

„Wer als Berufsstarter eine Familie gründen oder einen Kredit für die eigene Wohnung oder fürs Auto bekommen will, der braucht keine Zitterpartie, sondern einen sicheren Job“, so der IG BAU-Bezirksvorsitzende. Die Gebäudereinigung zähle zu den Branchen, in denen Befristungen besonders verbreitet seien. Gerade Frauen litten hier unter wackeligen Arbeitsverhältnissen. „Statt des Prinzips Heuern und Feuern braucht es eine verlässliche Personalplanung“, so Olschewski weiter.

In ihrem Koalitionsvertrag haben Union und SPD festgeschrieben, Befristungen ohne konkreten Sachgrund wie etwa eine Elternzeitvertretung einzudämmen. In Betrieben mit mehr als 75 Beschäftigten sollen solche Zeitverträge demnach künftig auf maximal 2,5 Prozent der Belegschaft begrenzt werden. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will dazu noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf vorlegen. Bislang ist die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne sachlichen Grund prinzipiell bis zu zwei Jahre lang erlaubt. In diesem Zeitraum kann ein befristeter Arbeitsvertrag in der Regel maximal dreimal verlängert werden.